21.04.2012

Für uns ist Europäische Kultur vor allem eins, nämlich Rechtskultur.
Nicht Rechtskultur, weil sie Auskunft darüber erteilt wie zivilisiert eine Gesellschaft ist, sondern vielmehr Rechtskultur, weil diese in erster Linie Freiheit bedeutet.
Im tiefsten Mittelalter wurde Recht als göttlich gegeben angesehen und konnte nicht von Menschen geändert werden. Das Recht war zunächst ungeschrieben und man erkannte es aus der Tradition. Im Sinne des Rechts, war ein Herrscher Bewahrer des Rechts und nicht Schöpfer des Rechts. Das beste Argument dieser Zeit war das älteste – „das haben wir schon immer so gemacht“.
Hierin lässt sich auch ein fundamentaler Unterschied zwischen unserer Europäischen Rechtskultur und der des Islams ausmachen: Innerhalb des Islam wird weitestgehend das Naturrecht vertreten, d.h. Recht wird aus sich heraus als göttlich legitimiert empfunden. Islamische Rechtsschulen schaffen – entgegen einer durch Medien weit verbreiteten Auffassung – eben nicht Recht, sondern versuchen dieses ähnlich wie mittelalterliche Herrscher im Rahmen der Auslegung zu bewahren. In Europa pflegen wir Positives Recht – gesetztes Recht – ein Gesetz ist gesetztes Recht. Die Fähigkeit willentlich Recht zu setzen ist der Grund für die heutigen Menschenrechte, das Völkerrecht, das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch und etliche mehr. Recht ist die Stütze unseres Zusammenlebens, das Fundament unserer Gesellschaft. Recht, wie man es heute kennt, ist ein mehr oder weniger beabsichtigtes Produkt einer multilateralen europäischen Betätigung.

Was ist Freiheit? Fragen Sie sich dazu zuerst was ist Staat!
Ein Staat ist die Vereinigung von Menschen unter Rechtsgesetzen. Recht macht Staat! Unter Recht versteht man eine Friedensordnung deren Inhalt an der Freiheit auszurichten ist.
Was ist nun Freiheit?

Die Freiheit ist nicht Beliebigkeit, nicht Willkür, Freiheit bedeutet nach Kant Autonomie, d.h. Selbstgesetzgebung. Der Mensch ist frei, weil er sich selbst Gesetze geben kann. Der Islam kennt keine Selbstverpflichtung des Individuums sondern lediglich eine ca. 1430 Jahre alte religiöse Wertung, die alle Lebensverhältnisse eines Menschen regelt. Die Freiheit ist die Fähigkeit des Menschen autonom zu entscheiden! Wir haben Selbstverantwortung und sind frei, weil wir uns selbst Gesetze geben. Der Mensch beschränkt sich selbst um der Freiheit Wille. Die Freiheit die wir heute genießen ist nicht Gott gegeben, sie war nicht einfach da. Freiheit ist als Prozess zu begreifen.

Die Freiheit der Selbstgesetzgebung haben wir unter anderem Marsilius von Padua, der den Vorläufer der Volkssouveränität begründete, indem er zwei wesentliche Kerngedanken niederschrieb, zu verdanken:
1. Alle Macht solle vom Volke ausgehen.
2. Alle Gesetze sollten aus dem Volkswille hervorgehen.
Im Islam wird Recht göttlich legitimiert. Es gibt keine autonome Gesetzgebung. Das bedeutet keine Rückführung der Gesetze auf den Volkswillen!
Denken Sie an Pico della Mirandola, der die Konzeption der Menschenrechte entwickelte.
1. Freiheit des Menschen
2. Freiheit des Willen

Erkennen Sie die gedankliche Linie von Pico della Mirandola hin zum Grundgesetz?
Einen säkularen Staat, wie wir ihn heute kennen, haben wir dem Begründer der Souveränitätslehre Jean Bodin zu verdanken. Durch seine Souveränitätslehre wird die Legitimation des Staates erstmalig auf den Mensch gestützt. Kein Gott, kein Disput schafft den Staat, der Mensch schafft sich den Staat. Im Islam gibt es kein individualistisches Denken, es gibt nur Göttliche Einstrahlung.
Verfassungsgeschichte ist keine conditio sine qua non Formel, deshalb mag es vorliegend überspitzt klingen, dient aber der Veranschaulichung, wenn man behauptet:
Ohne Investiturstreit kein Wormser Konkordat, keine Goldene Bulle und somit das Ausbleiben der Freiheit der Kirche und des Weges zur Freiheit des weltlichen Regiments, das sich in den kommenden Jahrhunderten zum säkularen Staat wandeln sollte.

Ohne Augsburger Religionsfrieden nicht den Grundsatz „Cuius regio, eius religio“ (wessen Gebiet, dessen Religion) und damit das Ausbleiben eines hohen Gutes unserer freiheitlichen Gesellschaft, der Religionsfreiheit!
Ohne John Locke keine Gewaltenteilung und ohne die Magna Charta Libertatum und den Tübinger Vertrag kein Parlamentarismus.
Ja, selbst ohne eines der dunkelsten Kapitel unserer Geschichte, dem dreißigjährigen Krieg keine Herausbildung des modernen Völkerrecht und damit keine Grundlagen des souveränen Nationalstaats (Westfälisches System).
Ohne Wiederentdeckung der Digesten durch italienische Gelehrte keine Entstehung der modernen Jurisprudenz.
Ohne Französische Revolution keine Marginalisierung der Stände und somit keine Nation.
Ohne Ballhausschwur keine Erklärung der Menschen und Bürgerrechte (Vorbild für Grundrechte in ganz Europa).
Ohne Supreme Court und den Fall „Marbury v. Madison” kein Recht Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen und somit kein Bundesverfassungsgericht.

Man könnte diese Ausführungen beliebig erweitern. Das sind Ereignisse die teilweise einen enormen Blutzoll forderten, aber durch die letztendlich unsere Rechtskultur und damit unsere Freiheit, die wir heute in Europa genießen, begründeten. Wir wollen nicht zurück ins Mittelalter, wir wollen kein Naturrecht, keine 1430 Jahre alte religiöse Wertung, die alle Lebensverhältnisse eines Menschen regelt. Mit der Einführung der Scharia wurde in weiten Teilen Europas bereits begonnen. Dieser Prozess bedroht unsere Autonomie, die Fähigkeit der Selbstgesetzgebung und somit unsere Freiheit und diese macht letztlich unsere Würde aus!
Lassen Sie uns auch gemeinsam den sich ausbreitenden linken Zeitgeist innerhalb unserer Gesellschaft bekämpfen. Wenn Menschen von Volksdemokratien sprechen und ein einzelner für sich in Anspruch nimmt, er würde den Willen des Volkes kennen, wird es gefährlich. Denn Herrschaftsfreie Gesellschaften sind die herrschaftsintensivsten Gesellschaften. Die naive Annahme es gäbe einen vorgefundenen Volkswillen, der nur darauf wartet ausgesprochen zu werden, bedroht unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, zu der wir uns ausdrücklich bekennen!